Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbung auf endzone.ch

I.      Geltungsbereich

    1. Unsere Firma endzone.ch, im Folgenden Anbieter genannt, stellt Unternehmen eine Website zur Verfügung, auf der sie Werbung für ihre Firma, so genannte Bannerwerbung, betreiben können.
    2. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen des Anbieters.
    3. Kunden, die eine Dienstleistung des Anbieters in Anspruch nehmen, anerkennen damit diese AGB, sofern sie nicht ausdrücklich mitteilen, dass sie andere Regelungen wünschen.
    4. Regelungen und Bedingungen, die von diesen AGB abweichen, treten ausdrücklich nur dann in Kraft, werden sie zwischen dem Anbieter und den betreffenden Kunden schriftlich vereinbart wurden.

II.    Vertragsabschluss

    1. Angebote, die vom Anbieter durch Internet oder auf andere Art bekannt gegeben werden, sind unverbindlich.
    2. Der Anbieter stellt den Kunden ein Bestellungsformular zur Verfügung, auf dem sie anklicken können, welche Angebote sie wünschen.
    3. Der Anbieter bestätigt den Auftrag durch Mail. Dadurch kommt der Vertrag zustande.

III.  Angebote

    1. Die Kunden finden auf der Website des Anbieters eine Liste von Möglichkeiten der Bannerwerbung. Diese sind nach Grösse, Art und Preisen klassifiziert.
    2. Die Banner der Kunden können nach Branchen und Ortschaften eingeordnet werden. Der Kunde akzeptiert, dass sich in der Umgebung seines Banners Werbung der unmittelbaren Konkurrenz befinden kann.
    3. Der Anbieter behält es sich ausdrücklich vor, seine Website, namentlich die Aufteilung nach Branchen und Ortschaften, ohne besondere Ankündigung zu verändern und zu ergänzen.
    4. Der Anbieter wird allenfalls seine Dienstleistungen erweitern. Er wird dies den Kunden rechtzeitig mitteilen.

IV.   Preise

    1. Die Kunden bezahlen eine Aufschaltgebühr sowie monatliche Gebühren, die sich nach der Art, Grösse und Laufzeit des Banners richten.
    2. Die Gebühren werden gleich nach der Aufschaltung in Rechnung gestellt. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage.
    3. Die Monatsgebühren beginnen am ersten Tag des Monats der Aufschaltung zu laufen. Bei Buchungen von weniger als 6 Monaten werden die Gebühren im Voraus in Rechnung gestellt. Buchungen über 6 Monate werden pro angebrochenem Halbjahr halbjährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage.
    4. Ist ein Kunde im Zahlungsverzug, behält sich der Anbieter vor, nach einer Mahnung und einer nachträglichen Frist von 10 Tagen das Banner zu löschen. Die Gebühren für das laufende halbe Jahr hat der Kunde trotzdem zu bezahlen. Die durch Mahnung entstandenen Aufwendungen können dem Kunden als Mahngebühren verrechnet werden.

V.     Pflichten des Kunden

    1. Der Kunde stellt dem Anbieter das notwendige Material für das Banner spätestens sieben Tage vor dem gewünschten Aufschaltungsdatum zur Verfügung.
    2. Der Inhalt des Banners ist Sache des Kunden. Der Anbieter ist nicht verantwortlich für Herkunft, Inhalt, Qualität und Wahrheitsgehalt des Inhalts der Werbung.
    3. Daten und Informationen dürfen weder gegen das Presserecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht noch gegen weitere juristische Regelungen und Gesetze der Schweiz verstossen. Der Kunde informiert sich über die geltenden juristischen Regelungen und verpflichtet sich, diese einzuhalten. Des weiteren verpflichtet er sich, den Internet-Knigge zu beachten, auch im Hinblick darauf, dass die Website weltweit erreichbar ist.
    4. Der Anbieter behält sich vor, Banner mit rechtswidrigen Inhalten oder solche, die Links zu Seiten mit rechtswidrigem Inhalt enthalten, sofort zu löschen. In solchen Fällen hat der Kunde trotzdem die Gebühr für das laufende Halbjahr zu entrichten.

VI.   Gewährleistung

    1. Der Anbieter haftet dafür, dass die Banner in der von ihm angebotenen und vom Kunden gewünschten Qualität hergestellt und aufgeschaltet werden.
    2. Der Kunde verpflichtet sich, sein Banner nach der ersten Schaltung so rasch wie möglich zu untersuchen und Fehler dem Anbieter sofort zu melden. Bestehen nach der Korrektur immer noch Mängel, die der Anbieter zu vertreten hat, werden weitere Anpassungen vorgenommen.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, wie Eingriffe des Kunden oder Störungen durch Dritte (Viren, Würmer usw.), die trotz der notwendigen aktuellen Sicherheitsvorkehrungen passieren.

    1. Der Anbieter verpflichtet sich, die Regelungen über Datenschutz einzuhalten. Hingegen gilt eine Geheimhaltungspflicht nur, wenn ein Kunde dem Anbieter Informationen überlässt, die er als vertraulich deklariert.
    2. Der Anbieter verpflichtet sich, die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen einzurichten und auf neuestem Stand zu halten. Er haftet aber nicht für Störungen oder Eingriffe Dritter, die ausserhalb seines Einflussbereiches liegen.
    3. Der Anbieter informiert den Kunden – wenn möglich rechtzeitig – über Betriebsunterbrüche, die zur Behebung von Störungen, Wartungsarbeiten, Einführung neuer Technologien usw. notwendig sind. Er haftet aber nicht für die Folgen solcher Betriebsunterbrüche.

VII.  Vertragsauflösung

    1. Beide Parteien können den Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Die Kündigung hat von beiden Seiten schriftlich zu erfolgen.
    2. Die Gebühren für die vereinbarte Laufzeit muss der Anbieter nur dann zurückzahlen, wenn der Vertrag wegen Verschulden des Anbieters aufgelöst wird.

VIII. Schlussbestimmungen

    1. Auf diesen Vertrag wird Schweizer Recht, namentlich die Bestimmungen des OR, angewendet.
    2. Sollten bestimmte Punkte nicht geregelt oder einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag dennoch bestehen. Die ungeregelten oder unwirksamen Punkte sind durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die dem Recht entspricht und dem Willen beider Parteien möglichst nahekommt.
    3. Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters. Dieser behält sich aber vor, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Kunden zu klagen.

Neftenbach, 01. August 2023

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