Das Drama um die Geneva Whoppers geht in die zweite Runde. Die Forfaits im vergangenen Jahr hatten die Genfer bereits in den Fokus verschiedener Diskussionen gerückt. Und 2022 wird anscheinend nicht besser für die Westschweizer. Wie der Verband gestern Freitag mitteilte, zog Genf vor einer Woche das U19-Team zurück. Wofür sie nun vom Verband mit einer harten Strafe belegt werden.
Eine etwas mildere Behandlung erfahren die Fribourg Cardinals, welche ihr U19 Team ebenfalls zurückziehen mussten – dies aber schon länger angekündigt hatten.
Seitens SAFV wurde die Situation wie folgt erklärt und den Vereinen sowie Pressevertretern übermittelt:
Der Fall Fribourg Cardinals
Vor einiger Zeit waren die Fribourg Cardinals gezwungen, ihr Juniorenteam aus der Meisterschaft der U19 Challenge League zurückzuziehen. Die Cardinals erfüllen somit nicht alle Voraussetzungen (Spielreglement), um in der Liga B zu spielen. Nach Artikel 10 Abs. 2 Spielreglement Tackle wurde den Cardinals eine Ausnahmebewilligung zum Verbleib in der Liga B erteilt. Diese Ausnahmebewilligung wurde vom Vorstand des SAFV unter bestimmten Bedingungen und Auflagen erteilt, welche die Cardinals erfüllen müssen. Sollten sie diese nicht erfüllen können, muss ihnen die Ausnahmegenehmigung wieder entzogen werden.
Der Fall Geneva Whoppers
Vor einer Woche gelangten die die Geneva Whoppers an den Vorstand des SAFV und gaben bekannt, dass sie ihr U19-Team von der Meisterschaft zurückziehen müssen. Auch die Whoppers beantragten eine Ausnahmegenehmigung, um 2022 in der Liga B spielen zu können. Diese Genehmigung wurde vom SAFV Vorstand nicht erteilt. Die Konsequenz ist, dass alle Spiele der Whoppers forfait mit 0:50 gewertet werden. Zusätzlich sieht das Reglement vor, dass für alle verpassten Auswärtsspiele eine Entschädigung zu bezahlen ist. Die Gegner der Whoppers sind nicht verpflichtet nach Genf zu reisen. Ausserdem werden die Whoppers zwangsrelegiert und müssen, falls sie wieder an einer Meisterschaft teilnehmen möchten, in der Liga C starten.
Warum das abweichende Vorgehen?
Einer der Hauptgründe für das abweichende Vorgehen in Bezug auf die Ausnahmegenehmigung sei, dass es aufgrund der sehr kurzfristigen Ankündigung (das zweite Jahr in Folge) nicht möglich gewesen sei, Bedingungen auszuarbeiten, die die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gerechtfertigt hätten.
Damit ereilt die Whoppers wohl eine der härtesten Strafmassnahmen in der Verbandsgeschichte überhaupt. Bereits im letzten Jahr wurde der Ruf nach harten Konsequenzen für die Whoppers laut – nun hat die Verbandsspitze entsprechend entschieden. Es blieb dem Vorstand vermutlich gar keine andere Wahl mehr als durchzugreifen.
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