Der Schweizerische American Football Verband hat heute seine Mitglieder über die Konsequenzen des Beschlusses des Bundesrates informiert. Nach Ablauf der Sperrfrist können wir folgende Entscheide der Geschäftsleitung des SAFV kommunizieren. Der Verband trifft folgende Massnahmen:
Keine Spiele bis zum 26. April 2020
Davon betroffen sind sämtliche Ligen und alle Altersklasse. Sowohl die Flag- als auch die Tackle Footballer müssen sich danach richten. Unklar bleibt, ob die Saison danach trotzdem aufgenommen wird. Ebenso offen ist, wie die Spiele gewertet werden und ob für alle ausgefallenen Spiele Nachholdaten gefunden werden können. Der Verband wird direkt mit den Ligen bzw. den Teams für Lösungen suchen. Gemäss den uns zugetragenen Informationen liegen bereits verschiedene Ideen vor. Aber spruchreif ist noch nichts.
Trainingsbetrieb eingestellt
Viele Clubs haben ihren Trainingsbetrieb nach Bekanntgabe des Beschlusses per sofort eingestellt oder werden dies ihren Mitgliedern noch kommunizieren. Diese Massnahme liegt im Ermessen und der Verantwortung der Vereine unter Berücksichtigung der kantonalen Richtlinien. Die Stadt Basel als Beispiel hat bereits sämtliche Sportanlagen geschlossen. In Winterthur sind ebenfalls Sportstätten geschlossen worden. Die Warriors werden gemäss Informationen aus dem Verein bis zum 4. April keine Trainings abhalten und bis dahin die Lage neu beurteilen. Die Stadt Zürich hat sämtliche Sportanlagen geschlossen und insbesondere auch das Schulsportangebot bis zum Ende der Frühlingsferien ausgesetzt. In Chur herrschte schon zuvor ein Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern weshalb die Cheerleading-Meisterschaft (Mountain-Cup) abgesagt werden musste. Die Calanda Broncos vermelden sogar die Einstellung des Betriebes bis Ende April, dies aufgrund einer kantonalen Weisung!
Ausserordentliche Generalversammlung des Verbandes findet nicht statt
Es war zu erwarten, dass bei einer Verschärfung der Lage in der Schweiz auch die ausserordentliche Generalversammlung des SAFV nicht stattfinden kann.
Quelle: SAFV.ch
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen