Der Bundesrat hat heute Nachmittag kommuniziert, dass Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern bis Ende April 2020 verboten sind. Anlässe mit weniger als 100 Teilnehmern sind nur unter Auflagen erlaubt.
Unter anderem ist für Sportvereine folgender Artikel wichtig:
Art. 6 Veranstaltungen und Betriebe
1 Es ist verboten, öffentliche oder private Veranstaltungen, bei denen sich gleichzeitig 100 oder mehr Personen aufhalten, durchzuführen.2 Veranstaltungen unter 100 Personen dürfen durchgeführt werden, wenn folgende Präventionsmassnahmen eingehalten werden:
- Massnahmen zum Ausschluss von Personen, die krank sind oder sich krank fühlen;
- Massnahmen zum Schutz von besonders gefährdeten Personen;
- Massnahmen zur Information der anwesenden Personen über allgemeine Schutzmassnahmen wie Händehygiene, Abstandhalten oder Husten- und Schnupfenhygiene;
- d. Anpassung der räumlichen Verhältnisse so, dass die Hygieneregeln einge- halten werden können.
3 Die Absätze 1 und 2 gelten gleichermassen für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe, namentlich Museen, Sportzentren, Fitnesszentren, Schwimmbäder und Wellnesszentren.
Den genauen Wortlaut und den Rest der Verordnung findest du hier.
Damit kann der Saisonstart im American Football bis zu diesem Datum kaum erfolgen. Der Schweizerische American Football Verband SAFV wird heute Abend weitere Informationen auf den üblichen Kanälen publizieren.
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